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Diese Kontrolle findet bei Ihnen zu Hause statt und wird von einem Mitarbeiter des Vereins oder einer ernannten Person durchgeführt. Hier geht es nicht darum, Sie persönlich zu „kontrollieren“, ob ihre Wohnung aufgeräumt ist oder dergleichen, sondern vielmehr darum, Sie persönlich einmal kennen zu lernen, einfach noch mal ein Gespräch zu führen, zu sehen, wie das Tier bei Ihnen leben würde und eventuelle weitere Fragen zu klären. Hier werden Punkte besprochen wie z. B., ob eine Genehmigung des Vermieters zur Hundehaltung vorliegt, über welche Kenntnisse der Tierhaltung Sie verfügen, ob der neue Vierbeiner von der ganzen Familie positiv aufgenommen wird und bei Bedarf leisten wir auch Hilfestellung in Bezug auf die im Rahmen des Landeshunde- gesetzes erforderlichen Auflagen, die mit einer Anschaffung bzw. Haltung eines Hundes einhergehen (Tierhaftpflicht, Mikrochip, Anmeldung beim Ordnungsamt, Sachkundenachweis etc.).

Unsere Tiere haben allesamt kein schönes Leben gehabt und sollen ein Zuhause finden, in dem sie sich geborgen fühlen – insofern bitten wir um Verständnis, dass wir uns die Entscheidung nicht allzu leicht machen können. Nach einer positiven Kontrolle, anlässlich derer auch Ihre Fragen umfassend beantwortet wurden und wir Sie über alle uns bekannten Eigenschaften des Tieres informiert haben, wird mit Ihnen, wenn sich alle einig sind, im Rahmen der Kontrolle ein Schutzvertrag geschlossen.







             

  Unser Tipp zur Vorkontrolle:

    Wir möchten bei der Vorkontrolle alle  
    Menschen und die Umstände kennen-
    lernen, die mit unserem Fellgesicht 
    leben werden.

   

 

 
                        
Ein solcher Vertrag regelt alle wesentlichen Punkte in Bezug auf die Haltung des Tieres und besagt, dass Sie als neuer Besitzer unserem Vierbeiner ein Heim auf Lebenszeit bieten - er  dient dem Schutz des Hundes, damit mit diesem kein Handel betrieben werden kann, er nicht an Dritte verkauft wird, oder in einem Fall, wo Sie aus einer Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände heraus das Tier selbst nicht mehr halten können, der Hund auf jeden Fall wieder der Obhut des Vereins unterstellt wird - sprich an uns zurückgegeben wird.


 

 

    


 


    

 


 






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